Archiv für den Monat: März 2016

Vom Islam und von Sunniten und Schiiten Teil 6

Über die Rolle der Frau im Islam gibt es im Westen viele Vorurteile und reichlich Unwissen. Jedoch ist deren Rolle selbst im islamischen Kulturkreis bei weitem nicht eindeutig geregelt, wie ich nachfolgend aufzeigen möchte.
Der Koran, die heilige Schrift des Islam, besagt, dass Männer und Frauen vor Gott gleich und somit gleichberechtigt sind. Doch zahlreiche Passagen des Koran widersprechen dieser Aussage in sich. Vor allem werden durch die körperliche Unterschiedlichkeit von Mann und Frau die Aufgaben der Geschlechter verschieden definiert. Nach der Lehre des Koran ergeben die Rechte des einen daher auch die Pflichten des anderen und umgekehrt. Der Mann ist im Islam verpflichtet, allein für den Unterhalt für Frau und Familie zu sorgen. Auch ist er vor Gott verantwortlich für das Wohlergehen seiner Familie. Aus diesem Zusammenhang heraus ist im Islam auch das Erbrecht für Frauen und Männer verschieden. Frauen erben nur die Hälfte des Anteils eines Mannes, denn der muss die Familie versorgen. Hingegen müssen Frauen, sofern sie eigenes Geld verdienen, dieses nicht für die Familie einsetzen.
Eine Familie braucht Führung, jemand muss Entscheidungen treffen und das obliegt im Islam dem Mann, denn er ist der Stärkere und zudem trägt er die Verantwortung. Der Frau hingegen obliegt es den Mann zu beraten und zu unterstützen, um möglichst gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Die Frau ist die Person, die die Kinder empfängt, in sich trägt, gebiert und letztlich erzieht – sie ist also für das Kindeswohl verantwortlich. Besonders das Stillen der Kinder, falls das möglich ist, hat im Islam einen besonders hohen Stellenwert und wird sogar im Koran hervorgehoben, es führt zu einer besonders engen Beziehung. Dafür kann die Mutter vom Vater sogar eine finanzielle Entschädigung verlangen.
Bei den religiösen Pflichten im Islam sind beide Geschlechter gleichermaßen gefordert, jedoch gibt es für die Frau auf Grund ihrer körperlichen Unterschiede gewisse Erleichterungen.
Der Mann hat jedoch Rechte im Islam, die man der Frau nicht einräumt. So darf ein Mann mehrere Frauen heiraten, er muss sie aber sowohl finanziell versorgen als auch gerecht und gleichbehandeln. Frauen hingegen dürfen nicht gleichzeitig mehrere Männer haben, jedoch können sie selbst entscheiden wann und wen sie heiraten, dennoch trifft dazu häufig das Oberhaupt der Familie – also der Vater – die endgültige Entscheidung.
Bei einer islamischen Heirat ist eine Brautgabe üblich. Damit ist nicht verbunden, dass die Braut verkauft wird: Dieser Brautpreis soll der Braut zu Gute kommen, ähnlich der früher üblichen „Aussteuer“ im Christentum. Auch kann sich eine Frau von ihrem Ehemann scheiden lassen und kann sogar von ihrem Mann eine Entschädigung fordern. Ähnlich dem Christentum ist im Islam die Ehe und Familie als kleinste Einheit der Gesellschaft besonders geschützt. Jedoch ist es der muslimischen Frau untersagt einen Angehörigen einer anderen Religion zu heiraten, auch muslimische Männer sollen keine Frauen anderer Religionen heiraten (2:221).
Diese Regel, wie auch zahlreiche andere, werden jedoch in den verschiedenen islamischen Ländern unterschiedlich ausgelegt – dennoch gehören sie zum Islam, denn sie werden in der überwiegenden Zahl praktiziert.
Ein häufig kontrovers diskutiertes Thema ist das Schlagen „Züchtigen“ von Frauen. Die entsprechende Koranstelle hierzu lautet: „Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede.“ (4:34). Der Islam ist der Auffassung, dass dieses Thema im Westen mit Vorurteilen belastet ist – lässt die Aussage des Koran jedoch überhaupt unterschiedliche Deutungen zu?

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Auch sehr kontrovers wird das Tragen von Kopftüchern – bis hin zur Vollverschleierung – betrachtet. Dabei ist das Kopftuch nur ein Teil der islamischen Bekleidungsvorschriften, die ebenfalls sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Grundsätzlich sollte Kleidung getragen werden, die den Körper in der Weise bedeckt, dass die Figur nicht sichtbar wird. Sinn dieser Bekleidung ist es, nicht das Interesse des anderen Geschlechtes zu wecken. Da die Haare einer Frau für ihr Aussehen eine bedeutende Rolle spielen – was durchaus das sexuelle Interesse von Männern wecken kann – gilt es für Frauen, ein Kopftuch zu tragen. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31 sowie ein Ausspruch des Propheten Mohammed, nach dem von einer Frau nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll. Die Auslegung der islamischen Bekleidungsregeln ist am augenscheinlichsten und wird besonders in Saudi-Arabien, Iran und auch in Afghanistan sehr streng gehandhabt. Zudem dürfen Frauen dort nicht Auto- und Fahrradfahren sowie Sportveranstaltungen besuchen. Die Bekleidungsregeln bei Frauen gelten jedoch nur gegenüber fremden Männern, innerhalb der Familie müssen sie nicht eingehalten werden.
Auch die Bildung, Berufserlernung und -ausübung für Frauen wird im Islam sehr unterschiedlich gehandhabt. Laut Propheten hat jeder Muslim, Mann wie Frau, die Pflicht nach Bildung und Wissen zu streben. Da der Mann jedoch die Verpflichtung hat, für seine Frau und die Familie zu sorgen, kann er seiner Frau auch die Berufsausübung untersagen. Im Islam sind Religion und Tradition eng verknüpft, was dazu führt, dass die fehlende oder mangelhafte Ausbildung vieler Frauen nicht auf die Religion zurückgeführt wird, sondern auf die Tradition – was aber am Resultat nichts ändert.
Eine Sache der Auslegung ist auch die Zeugenaussage einer Frau im islamischen Recht. Koranvers 2:282 gibt darüber Auskunft: „Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann sollen es bezeugen ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich die eine der beiden irrt, die andere von ihnen daran erinnert.“ Oftmals zählt daher die einzelne Zeugenaussage einer Frau im islamischen Recht nicht, jedoch interpretieren die Gelehrten diesen Vers zum Teil sehr unterschiedlich.
Auf Tradition und nicht auf islamisches Recht berufen sich auch zahlreiche Gelehrte sowie eine Anzahl von Staaten bei der Wahl des Gebetsortes. Kern dieser Frage ist: Darf eine Frau eine Moschee aufsuchen oder nicht? Der Prophet sagt dazu, dass der Mann die Frau nicht am Besuch hindern darf. Dennoch gehen in den meisten islamischen Ländern Frauen nur sehr selten in Moscheen oder der Zutritt ist ihnen sogar ganz verwehrt.
Was die Partnerschaft sowie sexuelle Beziehungen zwischen den Geschlechtern betrifft, so lehnt der Islam jede Form intimer Beziehungen außerhalb der Ehe ab. Dies gilt für Frauen als auch für Männer. Dieses ganz spezielle Thema ist im Islam ein sehr heikles. Zu zahlreichen Fragen gibt es kaum zufriedenstellende Antworten. Viele Geistliche lehnen zudem homosexuelle Partnerschaften komplett ab, teilweise stehen solche unter Strafe. Auch Prostitution ist verboten: dennoch gibt es Schwule und Lesben und auch Prostituierte im Islam – wohl aber nur im Verborgenen und außerhalb von Recht, Ordnung und Religion. Allerdings werden zwischen Männern und Frauen erhebliche Unterscheidungen gemacht. Frauen, die vorehelichen Geschlechtsverkehr hatten sind in der Regel aus der Gemeinschaft ausgestoßen, es ist äußerst schwer, dass sie einen Ehemann finden, wenn diese Tatsache bekannt ist – daher sind alle Mittel Recht um dies zu verheimlichen.
Bezüglich sportlicher Aktivitäten widerspricht sich der Islam selbst. Es heißt dazu, jede Art von sportlicher Betätigung ist erlaubt und erwünscht. Dann folgt jedoch schon die Einschränkung: Dabei dürfen aber die Grundregeln des Islam und insbesondere die Bekleidungsregeln nicht verletzt werden. Wie bitte soll Sport mit einer Ganzkörperverhüllung funktionieren?
Auch die Arztwahl stellt für muslimische Frauen einen Spagat dar, was insbesondere für ein Leben in Ländern der westlichen Welt gilt. Grundsätzlich sollte eine muslimische Frau zur Wahrung ihrer „Würde und Scham“ von einer Ärztin behandeln lassen, zu bevorzugen sind dabei muslimische Ärztinen. Nur Notsituationen lassen von dieser Regel Ausnahmen zu.
Kommen wir abschließend zu diesem Kapitel zur Religion des Islam. Zur Glaubensfreiheit: Diese bedeutet im Islam nach islamischem Recht die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben sowie die Freiheit aller, den Islam anzunehmen. Jedoch ist jedes von einer Muslimin geborenes Kind automatisch dem islamischen Glauben zugehörig. Muslime besitzen nicht das Recht, die islamische Religion aufzugeben und zu einer anderen Religion zu konvertieren. Das islamische Recht kennt für Muslime keine Religionsfreiheit und sie anerkennt auch nicht den Anspruch, keiner Religion anzugehören. Gemäß dieser Rechtsauffassung sind Kinder, die aus Ehen zwischen einer Muslimin und einem Mann anderer Religion, automatisch dem muslimischen Glauben verpflichtet.
Demnächst: Reinheitsauffassungen des Islam




Vom Islam und von Sunniten und Schiiten – Teil 5

Es gibt verschiedene Verbote, Regeln und Traditionen, die nicht ohne weiteres aus dem Koran herauszulesen sind und die für uns Europäer, die wesentlich vom christlichen Glauben geprägt wurden, schwer verständlich sind.
Dazu zählt auch das Schweinefleischverbot des Islam. Zunächst muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass auch im Judentum sowie weiteren Religionen dieses Verbot herrscht. Dass der Islam auf religiösen Grundlagen des Judentums wie auch des Christentums fußt, hatte ich bereits erläutert.
Im Islam wird nach Halāl-Fleisch unterschieden. Halāl ist ein arabisches Wort, dass mit „erlaubt“ oder „zulässig“ übersetzt wird. Es benennt alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht erlaubt oder zulässig sind. Im Koran heißt es dazu sinngemäß: Verboten ist euch Fleisch zu essen von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und Fleisch, worüber ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist und was erstickt, erschlagen, zu Tode gestützt und was durch ein wildes Tier angefressen wurde – es sei denn, ihr schächtet es (rituelles Schlachten mit ausbluten von koscheren Tieren). Auch was auf heidnischen Opfersteinen geschlachtet wurde, ist für den Genuss verboten.
Reiseführer kostenlos anfordernIm Islam wird daher das betäubungslose Schlachten (mit ausbluten) traditionell praktiziert. Es gibt dazu in den verschiedenen Strömungen des Islam unterschiedliche Auslegungsformen. So sehen islamische Gelehrte das Betäuben vor dem Schlachten durchaus mit islamischem Recht als vereinbar an. Bei vielen Muslimen besteht jedoch die Angst, dass die Betäubung tödlich sein könnte und damit das Fleisch verboten sei.
Allgemein kann jedoch festgestellt werden, dass es keine einheitlichen Speisevorschriften im Islam gibt, was zu unterschiedlichen Interpretationen führt – auch die unterschiedliche Auslegung muslimischer Gelehrter zu diesem Sachverhalt vereinfacht die Sachlage nicht. Weitaus differenzierter als in den Staaten mit islamischer Leitkultur ist die Auslegung der Speisevorschriften bei Muslimen die in Europa ihre Heimat gefunden haben. Nach der Studie Muslimisches Leben in Deutschland, „halten sich 91 Prozent der Befragten Sunniten an islamische Speisevorschriften. Für Schiiten (60 Prozent) und Aleviten (49 Prozent) ist die Befolgung dieser Vorschriften weitaus weniger wichtig.
Jedoch wirft das traditionelle, betäubungslose Schächten in Deutschland zahlreiche Fragen auf. Gemäß § 17 TierSchG ist dieses in Deutschland verboten! Dennoch stellt ein Verstoß gegen dieses Gesetz in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch kann aus religiösen Gründen eine Ausnahmeregelung beantragt werden. Religion kann also Tierschutz aushebeln. Ein unakzeptabler Zustand, denn Recht kann nicht von der Religion anhängig sein – gleiches Recht für alle ist oberster Verfassungsgrundsatz.
Die Regel des traditionellen Schächtens sowie die Speiseregeln aus dem Koran, Sure 5, Vers 3, erklärt jedoch noch nicht das Verzehrverbot für Schweinefleisch.
Im 3. Buch Mose, dass sowohl Bestandteil des Jüdischen Tanach, wie auch des christlichen Alten Testaments ist, steht: „Alle Tiere, die gespaltene Klauen haben, Paarzeher sind und wiederkäuen, dürft ihr essen. […] Ihr sollt für unrein halten das Wildschwein, weil es zwar gespaltene Klauen hat und Paarzeher ist, aber nicht wiederkäut. Ihr dürft von ihrem Fleisch nicht essen und ihr Aas nicht berühren; ihr sollt sie für unrein halten.“
Über die Jahrhunderte hinweg wurde in allen Religionen, in die die Bücher Mose Eingang gefunden haben – so auch im Islam – versucht die Unreinheit von Schweinen zu begründen. Für mein logisches und naturwissenschaftliches Verständnis jedoch recht unglaubwürdig. Dennoch muss es dafür eine Erklärung geben, die außerhalb religiöser Vorstellungen liegt.
Der moderne Erklärungsversuch des amerikanischen Anthropologen Marvin Harris ist hingegen wohl sehr realitätsnah. Er geht von ökologischen und ökonomischen Faktoren aus, denen ich zudem noch Klimaveränderungen hinzufügen möchte. Schweine haben ihren Lebensraum in Wäldern mit viel Schatten sowie Feuchtgebieten. Diese Bedingungen gingen in den Ländern Nordafrikas und Vorderasiens – die ab etwa 630 Länder des Islam wurden – ab etwa 3000 v. Chr. zunehmend zurück. Zum einen wurde durch die veränderten ökologisch/klimatischen Bedingungen der Schweinehaltung zunehmend die ökonomische Grundlage entzogen, zum anderen mussten sich die Schweine den veränderten Bedingungen anpassen. Die Menschen begannen auf anspruchslose Wiederkäuer zu setzen, denen pflanzliche Nahrung genügte, die für die menschliche Ernährung ungeeignet war. So könnte es gewesen sein!
Jedoch leben wir heute in einer modernen, technisierten Informationsgesellschaft – auch in den muslimischen Staaten sind Smartphones Artikel des täglichen Lebens geworden. Jüdische Gelehrte erkannten schon vor Jahrhunderten, dass andere Völker und Religionen Schweinefleisch aßen, ohne Schaden zu erleiden. Der Umgang der Juden mit ihren Speisegesetzen gestaltet sich heute weitaus lockerer als der von Muslimen. Diese halten nach wie vor an den alten religiösen Traditionen fest. Auch wenn sie, wie derzeit, als Flüchtlinge in Europa eine neue Heimat suchen – dem Kontinent der Schweinefleisch-Liebhaber. Das ist wohl ein eines von vielen Integrationshemmnissen. Oder wir ändern unsere Gesetzeslage, aber wollen wir das?

Demnächst: Teil 6 – Die Rolle der Frau im Islam




Vom Islam und von Sunniten und Schiiten Teil 4

Wen wir uns den Islam betrachten, mit allen seinen verschiedenen Strömungen, so müssen wir zunächst die Fünf Säulen des Islam anschauen, die diese monotheistische Religion ausmachen. Dabei ist zu beachten, dass diese Religion den Islam und den Glauben auseinanderhält. Das ist für uns Menschen aus dem christlichen Abendland schwer verständlich.
Man kann es so betrachten, dass der Islam eine gesellschaftliche Ordnung darstellt, die politisch geprägt ist, also alle Angelegenheiten eines Gemeinwesens durch verbindliche Entscheidungen regelt. Hingegen ist der Glaube an Gott als einzigen Gott und Mohamed als Gesandten Gottes die Religion.
Der Koran ist die Heilige Schrift des Islam, er besteht aus 114 Suren (Abschnitte), diese bestehen wiederum aus einer unterschiedlichen Anzahl an Versen. Bereits im Koran selbst wird eine wichtige Unterscheidung getroffen, nämlich zwischen der Annahme des Islams (islām) und der Annahme des Glaubens (īmān). Dennoch definiert der Koran nicht den Islam sondern nur den Glauben. Über diesen hingegen geben die Berichte über den Propheten, das sogenannte Gabriel-Hadith, Auskunft.
Der Glaube besteht gemäß diesem Hadith aus folgendem Bekenntnis: „Dass Du bekennst, dass es keinen Gott gibt außer Gott und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist; dass Du das Pflichtgebet verrichtest und die Armengabe leistest, dass Du im Ramadan fastest und zum Haus (Gottes) pilgerst, wenn du in der Lage bist, dies zu tun. Aus diesem Hadith leitet sich auch die islamische Lehre ab, die aus fünf Hauptpflichten besteht – die Fünf Säulen. Diese werden üblicherweise mit den folgenden arabischen Namen bezeichnet:

1. Schahāda (islamisches Glaubensbekenntnis), das sinngemäß lautet: Erster Teil „Es gibt keinen Gott außer Gott“, zweiter Teil „“Mohammed ist der Gesandte Gottes“. Die Schiiten fügen meist noch einen dritten Satz hinzu: Ali „ist der Freund Gottes“.

2. Salāt (Pflichtgebet): Nach der islamischen Lehre ist es die oberste Pflicht eines jeden volljährigen Muslime fünf Mal täglich Richtung Mekka zu beten. Die Einsetzung der fünf Pflichtgebete erfolgte nach der islamischen Überlieferung bei der Himmelfahrt Mohammeds. Die Gebetszeiten für die Pflichtgebete werden folgendermaßen definiert: Fadschr (Morgendämmerung), Zuhr (Mittag), ʿAsr (Nachmittag), Maghrib (Sonnenuntergang) und ʿIschā‘ (Abend). Dabei sind diese Pflichtgebete nicht an eine festgelegte Uhrzeit gebunden, sondern müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums stattfinden.

3. Zakāt (Almosengabe): Jeder Muslime ist verpflichtet zur Abgabe eines bestimmten Anteils seines Besitzes an Bedürftige und andere festgelegte Personengruppen. Dazu kommt noch eine freiwillige Spende, die als Sadaqa bezeichnet wird.

4. Saume (das religiöse Fasten): Es findet im islamischen Monat Ramadan statt. Dieser ist der neunte Monat im islamischen Mondkalender. In einer ganzen Anzahl islamischer Staaten ist das Fasten im Ramadan für alle volljährigen und gesunden Muslime gesetzliche Pflicht – ein Verstoß führt oftmals zu stattlichen Zwangsmaßnahmen. Während des Ramadans nehmen die Fastenden täglich zwischen Morgendämmerung und Sonnenuntergang keinerlei Nahrungs- oder Genussmittel zu sich und sind zudem auch sexuell enthaltsam. Das Mahl zum Fastenbrechen am Abend wird Iftar‎ und die letzte Mahlzeit am Morgen Sahūr genannt.

5. Haddsch (Pilgerfahrt nach Mekka): Jeder freie, volljährige und gesunde Muslim – ob Mann oder Frau –, der es sich leisten kann, ist verpflichtet, einmal im Leben nach Mekka zu pilgern. Die Pilgerfahrt ist im Koran als religiöse Pflicht mit einer gewissen Einschränkung[1] verankert. Jede Person, die den Haddsch vollzogen hat, trägt den Ehrentitel «Hāddsch. Die Pilgerfahrt findet jährlich während des Monats Dhu l-Hiddscha statt, dem zwölften und letzten Monat des islamischen Kalenders.
Das waren die fünf Pflichten, die der Islam nach der Definition des Gabriel-Hadith seinen Muslimen auferlegt. Seit langer Zeit ist es jedoch Realität, dass alle im Koran genannten Pflichten und Verbote als Teil des Islam betrachtet werden, der sich selbst als ganzheitliche Lebensweise sieht.

Demnächst: Warum es Muslimen untersagt ist Schweinefleisch zu essen.